AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen V2025.09.15
1 Eigentums- und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte (insbesondere Immaterialgüterrechte) an den von LogObject fortwährend geschaffenen Entwicklungsergebnissen (insbesondere am Source Code der Software, den Applikationen, etc.) sowie an allen Produkten und Dienstleistungen von LogObject sind und verbleiben vollumfänglich im Eigentum von LogObject. LogObject gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vorgenannten Entwicklungsergebnissen, das von LogObject jederzeit widerrufen werden kann, unter der Voraussetzung, dass zwischen LogObject und dem Kunden keine vertraglichen Vereinbarungen dies anderweitig regeln. Ein Nutzungsrecht an den vorgenannten Entwicklungsergebnissen oder an anderen Produkten und Dienstleistungen von LogObject ohne vertragliche Basis oder ausserhalb einer Geschäftsbeziehung zwischen LogObject und dem Kunden ist ausgeschlossen.
Ohne die explizite vorgängige schriftliche Zustimmung von LogObject wird der Kunde die vorgenannten Entwicklungsergebnisse nicht vervielfältigen (ausgenommen zu Back-up-Zwecken), modifizieren, dekompilieren, weiterentwickeln oder an Dritte weitergeben.
2 Eingeschlossene Leistungen
Die folgenden Leistungen werden durch LogObject oder deren Beauftrage erbracht:
• Entwicklung der Lösung gemäss den Anforderungen und Lösungsbeschreibungen
• Installationen auf den Testsystemen
• Support während der Testphase
• Unterstützung der Realisierung gemäss Lösungsbeschreibung
• Project Management und Support (Sockelaufwendungen)
• Funktionstests der installierten Software-Komponenten
• Erstellung resp. Anpassung der Dokumentationen
• Release Management (Installation des Release, Hotfix und Patches, genereller Support während der Installationsphase, Tests)
• Konfigurationsmanagement
3 Ausgeschlossene Leistungen
• Support für Leistungen, welche nicht explizit in dieser Offerte erwähnt sind
• Anpassungen von Systemen oder Applikationen, welche nicht explizit in dieser Offerte erwähnt sind
• Betriebs- und Wartungsleistungen, welche nicht explizit in dieser Offerte erwähnt sind
4 Verpflichtungen des Kunden
• Anfragen des Lieferanten werden innerhalb von 2 Arbeitstagen behandelt
• Termingerechte Auftragserteilung
• Die Sicherstellung der Zusammenarbeit mit allen involvierten Lieferanten durch den Kunden
• Koordination aller involvierten Vertragsparteien
• Begleitung der Testphase für die End-to-End-Tests durch einen Testverantwortlichen
5 Abnahme
Über die Abnahmeprüfung und deren Ergebnis wird ein Protokoll erstellt, welches beide Vertragsparteien unterzeichnen. Leistungen gelten ohne weiteres als abgenommen, sobald der Kunde die Leistungen operativ oder kommerziell benutzt bzw. benutzen lässt.
6 Haftung
LogObject leistet Gewähr, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik erbracht werden. LogObject steht unter keinen Umständen für Fehler, Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Auslassungen der Vorgaben des Auftraggebers ein, soweit LogObject diese nicht im Rahmen zumutbarer Überprüfungen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Soweit LogObject im Rahmen dieses Auftrages einen Mangel zu vertreten hat, wird LogObject diesen Mangel auf eigene Kosten beseitigen oder Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden.
Die Haftung von LogObject für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Arbeitsergebnis ist auf 50 % von dem durch LogObject zu erbringende Leistung gemäss dieser Offerte begrenzt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. LogObject haftet ausschliesslich in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere ist eine Haftung für primäre Vermögensschäden, mittelbare Folgeschäden, Drittschäden sowie für Datenverlust ausgeschlossen, soweit LogObject, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7 Drittlizenzen
Erwirbt LogObject für den Kunden Drittlizenzen und/oder nimmt Leistungen von Lieferanten in Anspruch („Drittleistungen“), so gelten für die Drittleistungen die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lieferanten, die der Kunde bei der Bestellung der Drittleistungen durch LogObject akzeptiert.
8 Zahlungskonditionen
Falls in der Offerte keine Zahlungskonditionen angegeben wurden, gelten folgende Bedingungen:
• Hardware: 50% bei Bestellung, 50% bei Lieferung
• Lizenzen: 50% bei Bestellung, 50% bei Lieferung
• Dienstleistungen: 100 % bei Bestellung
• Spesen: monatlich, aufgrund von Belegkopien
• Zahlungsfristen: 30 Tage ab Rechnungsdatum
9 Kündigungsfrist
LogObject sowie der Kunde besitzen – sofern keine vertraglichen Bestimmungen es anders regeln – ein Kündigungsrecht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende oder zum Ende der Laufzeit der Geschäftsbeziehung.
Für Fremdlizenzen und Drittleistungen gilt das gleiche Kündigungsrecht für LogObject, jedoch unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen des Lieferanten.
10 Geltung
Die vorliegenden AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung. LogObject wird bei geänderten AGB den Kunden eine aktuelle Version zustellen.